Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Roland Zumstein (Babywaagenverleih) und Verbrauchern, die über unseren Shop Waren kaufen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen.
(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung auch per Telefax abgeben. Die unverzüglich per E-Mail bzw. Telefax erfolgende Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar.
(3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Fax anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Mein Konto) zugreifen.
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(1) Gesetzliche Mängelhaftungsrechte
Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.
(2) Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtware gegenüber Verbrauchern
Es wird vereinbart, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtware auf ein Jahr zu verkürzen.
Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir ggf. für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen. Bei Vorliegen einer Garantiefrist gilt zugunsten des Garantienehmers die längere Frist.
Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Zustandekommen des Vertrag für den Verleih einer BabywaageDer Verleih von Babywaagen erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Mietgebühr und auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags. Bei Vorbestellungen und fernmündlich erteilten Aufträgen - letztere bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch Brief, Fax oder E-Mail - ist eine Anzahlung in Höhe der von dem Kunden angegebenen Mietdauer.Wir behalten uns vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen wir ohne grobes Verschulden an der Auslieferung gehindert sind, dem Mieter der geleisteten Mietgebühr zu erstatten.Mit der Bestellung erkennt der Mieter/Käufer die Geschäftsbedingungen an.Mietdauer und Preise für eine BabywaageMietpreise gelten immer für eine Dauer wie bei der Bestellung vereinbart wurde. Die Mietdauer beginnt mit der Zustellung der Babywaage und endet mit dem Tag der Rückgabe. Der Verlängerungs- bzw. Verspätungszuschlag beträgt 0,50 €/Tag.Mietbedingungen für eine BabywaageVon den Mietgegenständen darf nur der vertragsgemäße Gebrauch gemacht werden. Der Verleih an Dritte ist nicht gestattet. Die Mietgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Sie gelten solange als nicht zurückgegeben, wie die Rückgabe nicht durch einen Mitarbeiter von Babywaagenverleih.de schriftlich bestätigt worden ist. Die Reinigung der Babywaage ist im Leihpreis enthalten und wird von uns vorgenommen.Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson haftet der Mieter persönlich für den Verlust oder die entstandenen Mängel der Babywaage. Die Haftung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die Firma Waagen Zumstein – Babywaagenverleih.de. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort nach Erhalt etwaige Mängel anzeigt. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.Einen Mangel richten Sie bitte sofort an den: Roland Zumstein , Tel.: 0721/47178438 , Fax: 0721/9529870, Email info@babywaagenverleih.deFür die Dauer einer etwaigen Funktionsuntüchtigkeit des Mietgegenstandes hat der Mieter keine Miete zu entrichten. Ist der Mieter seiner Obliegenheit zur unverzüglichen Mängelanzeige nachgekommen, so verlängert sich die Mietdauer um den Zeitraum der Funktionsuntüchtigkeit, ohne dass dafür eine Miete zu entrichten wäre.Transport der BabywaageDie Mietpreise gelten ab Erhalt der Babywaage. Die Transportkosten (Hin und Rücksendung) gehen zu Lasten des Kunden. Wir versenden per DHL, übernehmen aber keinerlei Garantie für das rechtzeitige und unversehrte Eintreffen der Babywaage.Rückgabe der Mietware:Packen Sie bitte die Babywaage, die Sie zurückschicken, vollständig zusammen, mit dem eventuellen Zugaben wie Zubehör und Betriebsanleitungen.Bitte nur in der Originalverpackung, den Sie bei Erhalt der Babywaage erhalten haben. Bitte legen Sie auch, wenn vorhanden, den Waren- oder Lieferschein bei.Bei einer Rücksendung ohne der mitgelieferten Originalverpackung und der für die Babywaage angepassten Transportverpackung (Styropor) erheben wir 10€ Wiederbeschaffungskosten, die auch von der Kaution beglichen werden kann.Bei Ende des Mietvertrags hat der Mieter den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben, andernfalls ist der Vermieter berechtigt, die zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands erforderlichen Aufwendungen selbst vornehmen zu lassen und die angefallenen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.Bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands des Mietgegenstandes gilt dieser nicht als zurückgegeben. Gleiches gilt, wenn der Mietgegenstand unvollständig zurückgegeben wird.Die Rückgabe hat am Geschäftssitz des Vermieters zu erfolgenBei verspäteter Rückgabe hat der Mieter für jeden Tag der Verspätung die vereinbarte (anteilige) Miete zu entrichten, es sei denn er weist nach, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.Zahlungsbedingungen für eine MietbabywaageVorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen oder abgeholt wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so trägt der Besteller nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten.Befindet sich der Mieter mit mindestens einer Zahlungsrate länger als zehn Kalendertage in Verzug, so ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurückzuholen, ohne zuvor eine fristlose Kündigung aussprechen zu müssen. Für Mahnungen erhebt der Vermieter eine Mahngebühr von jeweils 2,50 Euro.UmsatzsteuerSämtliche Preisangaben enthalten die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer.EigentumsvorbehaltDie Mietgegenstände bleiben grundsätzlich unser Eigentum.Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sach- und vertragsgemäß zu gebrauchen, ihnpfleglich zu behandeln und nur von eingewiesenen Dritten bedienen zu lassen.Der Mieter ist nicht berechtigt, irgendwelche Veränderungen an dem Mietgegenstand vorzunehmen.Der Mieter muss dem Vermieter sofort Mitteilung machen, wenn der Mietgegenstand etwa aufgrund eines gegen ihn gerichteten Titels von Dritten gepfändet werden sollte. In diesem Fall muss er dem Vermieter auch Einsicht in das Pfandprotokoll gestattenDie Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht zulässigDer Vermieter gewährt den Gebrauch des Mietgegenstandes in dem Zustand bei Übergabe. Er haftet nicht für anfängliche Sachmängel, die er nicht zu vertreten hat.
Dieses Dokument wurde erstellt und wird aktualisiert mit der Technologie der janolaw AG.